Im Dezember 2017 hat die Klientin, eine junge, alleinerziehende Mutter eines inzwischen ca. 14 Monate alten Sohnes, ein Darlehen für die Schuldenregulierung bewilligt. Die Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt ca. 18.500,00 € sollten im Rahmen von Vergleichsverhandlungen auf 2.000,00 € (10,7 % Quote) reduziert werden. Die Verhandlungen, die inzwischen abgeschlossen sind, haben ergeben, dass für eine erfolgreiche Gesamtsanierung ein Betrag in Höhe von ca. 2.800,00 € benötigt wird.
Die Klientin hat sich inzwischen sehr gut entwickelt. Um sie jedoch weiter zu stabilisieren und im Umgang mit ihrem Sohn weiterhin zu unterstützen, wurde sie in ein Sozialpädagogisch Betreutes Familienwohnen vermittelt, wo sie noch längere Zeit bleiben kann. Die Klientin lebt inzwischen stabil clean und kommt ihrer Aufgabe als alleinerziehende Mutter verantwortungsbewusst und zuverlässig nach. Auch beruflich hat sie sich konkrete Ziele gesetzt. Ihre in der Ausbildung zur Krankenschwester erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse möchte sie dabei einsetzen und plant, sofern sie in ca. 1 Jahr eine Weiterbildungsmaßnahme. Zurzeit bezieht die Klientin unpfändbares Einkommen in Höhe von ca. 1.000,00 €, welches sich aus Taschengeld, Kindergeld und Elterngeld zusammensetzt.
Da die Weizsäcker-Stiftung bei unpfändbaren Einkommen aufgrund ihrer Richtlinien max., 2.000,00 € für die Regulierung zur Verfügung stellen kann, zahlt die TAMMUS Stiftung die fehlenden € 800,00, damit die Klientin ohne die Schuldnen in die Zukunft positiv blicken kann.
Eine erfolgreiche Schuldenregulierung wird sicherlich in erheblichem Maß zur Nachhaltigkeit des bisherigen Therapieerfolges beitragen.
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