Über die TAMMUS Stiftung

Wir helfen den Helfern

Wir wollen Menschen beistehen, die sich haupt- oder ehrenamtlich in gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen engagieren. Manchmal reichen die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, um notwendige Hilfe zu leisten oder ein Projekt umzusetzen. Kennen Sie solche Situationen? Dann können wir Ihnen vielleicht helfen!

Wie wir arbeiten

Sie schildern uns Ihre Ziele und nicht umsetzbaren Ideen und konkretisieren, welche unserer Zwecke in Sinne der §§ 52, 53 AO verwirklicht werden würden. Sie überzeugen uns, dass wir einen erheblichen Beitrag zur Umsetzung leisten können.

Anträge auf Projektförderung können bis zum Ende des jeweiligen Quartals eingereicht werden. Die Entscheidungen über die Anträge werden etwa einen Monat nach Ablauf der Einreichungsfrist getroffen.

Förderschwerpunkt: Großraum Hamburg.

Bitte beachten Sie, dass nur gemeinnützige Organisationen gefördert werden können. Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich.

Sie erreichen uns unter info@tammus-stiftung.de.

Stiftungszwecke

  • Mildtätigkeit (§ 53 AO)
  • Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
  • Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO)
  • Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 A0)
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO)
  • Tierschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO)