Wir haben im Dezember 2017 erfolgreich die engagierte Arbeit der Weizsäcker-Stiftung unterstützt.
Dies ist die Geschichte dahinter:
Der Klient ( 50 Jahre) war über 15 Jahre abhängig von Alkohol. Seinen erlernten Beruf als Maurer konnte er aufgrund der Alkoholabhängigkeit nicht mehr ausüben und er ist seit mehreren Jahren nicht mehr berufstätig. Er bezieht Leistungen nach SGB II in Höhe von mtl. ca. 409 €.
Der Klient hat von seinen Eltern ein kleines Reihenhaus geerbt, in dem er nun wohnt. Dieses Haus hat für ihn eine große Bedeutung und ist der letzte Rückhalt für ihn.
Er wird seit 2016 von einer Suchtberatungsstelle psychosozial betreut und begleitet. Seitdem hat sich sein Zustand zunehmend stabilisiert.
In der Vergangenheit fiel es dem Klienten sehr schwer, sich um seine finanziellen Belange ordnungsgemäß zu kümmern. So ist leider ein Rückstand bei der örtlichen Kommune für Abgaben und Gebühren von ca. 800 € entstanden. Diesen Betrag kann der Klient aufgrund seines geringen Einkommens nicht aufbringen. Durch die Vollstreckungsankündigung der Stadt drohte die Zwangsversteigerung des Elternhauses.
Die Stiftung hat Kontakt mit der Stadt aufgenommen, die besondere Situation des Klienten war dort nicht bekannt. Es konnte in einem sehr konstruktiven Gespräch eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Die Stadt verzichtet zunächst auf sämtliche Mahn- und Säumniszuschläge, so dass sich die Forderung auf ca. 650 € reduziert werden konnte. Diesen Betrag stellte die Stiftung als Zuschuss zur Verfügung.
Ferner wird die Stadt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Job-Center treffen, so dass künftig Rückstände bei den Abgaben nicht mehr entstehen können.
Der Klient ist sehr erleichtert, dass diese für ihn sehr belastende Situation durch die Hilfe der Stiftung geklärt werden konnte.