Wir haben eine Anfrage auf Hilfeleistung für einen jungen Mann (31, ledig und ohne Kinder) erhalten, der nach 14-jähriger Abhängigkeit von Alkohol und illegalen Drogen nach erfolgreich abgeschlossener Therapie und entsprechender Nachsorge auf einem sehr guten Weg ist. Er besucht bis voraussichtlich Juli 2019 zur Erlangung der Mittleren Reife die Schule und erzielt dort sehr gute bis gute Noten. Inzwischen konnte er auch die betreute Wohngruppe verlassen, bewohnt eine eigene Wohnung, für die ihm das Jobcenter ein Mietkautionsdarlehen zur Verfügung gestellt hat, und bezieht ALG II. Das Jobcenter macht von seinem Aufrechnungsrecht Gebrauch und hält dem Klienten noch für mind. 10 Monate mtl. 40,90 € von seinem Selbstbehalt ein.
Dadurch kann der Klient, der bislang seine Verbindlichkeiten durch regelmäßige Ratenzahlungen bis auf einen kleinen Betrag zurückführen konnte, seinen Ratenverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Es ist noch ein Restbetrag in Höhe von 275,01 € zu tilgen.
Die unterbrochene und ungeklärte Schuldensituation belastet den Klienten psychisch sehr. Damit er weiterhin ohne Ablenkung sein schulisches Ziel verfolgen kann, übernimmt die TAMMUS Stiftung die 275,01 €. Nun kann er sich weiter auf seine Zukunft konzentrieren.
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